Betäubungsmittel Begriffe § 500 Betäubungsmittel Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Marihuana, Kokain, Methamphetamin, Heroin und Ecstasy sowie deren Ausgangsstoffe. Als geringe Menge gilt, was dem Eigenbedarf entspricht — bis zu 10 Einheiten. Verstöße § 510 Besitz einer geringen Menge 5 HE · $2.500 · Betäubungsmittel werden eingezogen § 520 Besitz einer größeren Menge Mehr als 10 Einheiten. 25 HE · $20.000 · Betäubungsmittel werden eingezogen § 530 Handel mit Betäubungsmitteln Wer Betäubungsmittel verkauft, ankauft oder vermittelt. 45 HE · $40.000 § 540 Herstellung und Anbau Wer Betäubungsmittel herstellt, anbaut oder verarbeitet. 60 HE · $50.000 · Anlage wird geschlossen § 550 Konsum in der Öffentlichkeit 3 HE · $1.500 § 560 Abgabe an Minderjährige 90 HE · $80.000 § 570 Besitz von Utensilien zur Herstellung Chemikalien, Pressen, Laborausrüstung ohne Gewerbeerlaubnis. 20 HE · $15.000