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Betaeubungsmittel

Begriffe

§ 500 Betäubungsmittel Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind Marihuana, Kokain, Methamphetamin, Heroin und Ecstasy sowie deren Ausgangsstoffe.

Als geringe Menge gilt, was dem Eigenbedarf entspricht — bis zu 10 Einheiten.

Verstöße

§ 510 Besitz einer geringen Menge 5 HE · $2.500 · Betäubungsmittel werden eingezogen

§ 520 Besitz einer größeren Menge Mehr als 10 Einheiten. 25 HE · $20.000 · Betäubungsmittel werden eingezogen

§ 530 Handel mit Betäubungsmitteln Wer Betäubungsmittel verkauft, ankauft oder vermittelt. 45 HE · $40.000

§ 540 Herstellung und Anbau Wer Betäubungsmittel herstellt, anbaut oder verarbeitet. 60 HE · $50.000 · Anlage wird geschlossen

§ 550 Konsum in der Öffentlichkeit 3 HE · $1.500

§ 560 Abgabe an Minderjährige 90 HE · $80.000

§ 570 Besitz von Utensilien zur Herstellung Chemikalien, Pressen, Laborausrüstung ohne Gewerbeerlaubnis. 20 HE · $15.000